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Schulweg zur Grundschule Eschbach

Liebe Eltern,

Ihr Kind kommt jetzt in die Schule. Dann wird es stärker als bisher den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sein.
Sicher werden Sie Ihr Kind in den ersten Tagen auf dem Schulweg begleiten. Wir schlagen Ihnen dazu nachstehend Schulwege vor, die nach dem Gesichtspunkt ausgewählt wurden, dass der Weg zu und auch von der Schule möglichst sicher ist.

Auf dem Schulweg sollten grundsätzlich folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren.
  • Wenn eine Straße überschritten werden muss, sollte das immer an Kreuzungen und Einmündungen geschehen, nicht in den Streckenabschnitten dazwischen.
  • Straßen mit starkem oder schnellem Verkehr sollten möglichst an den Stellen mit Fußgängerüberwegen überquert werden.

Die Auswahl des Schulweges nach obigen Regeln führt nicht immer zum kürzesten, auf jeden Fall aber zum sichersten Schulweg.
Bitte unterstützen Sie uns in diesen Bemühungen und üben Sie diesen Schulweg mit Ihren Kindern ein, indem Sie ihn mehrmals gemeinsam vor Beginn des Schuljahres oder unmittelbar am Anfang des Schuljahres begehen.

Folgende Schulwege werden von der Gemeindeverwaltung Stegen in Absprache mit der Schulleitung und der Polizei empfohlen:

1. Kinder aus Berlachen gehen auf dem Geh- und Radweg der L127 entlang bis Höhe Steurentalstraße. Überqueren dort auf dem Fußgängerüberweg die L127 und gehen auf dem Geh- und Radweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann links ab und gehen zur Schule.

2. Kinder aus der Steurentalstraße, Reckenbergstraße, Im Grün, Flaunserstraße und Engelbergstraße gehen auf dem Gehweg die Engelbergstraße entlang biegen dann links auf den Geh- und Radweg der L127 ab, gehen bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann links ab und gehen zur Schule.

3. Kinder aus dem Untertal gehen auf dem Geh- und Radweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann links ab und gehen zur Schule.

4. Kinder aus dem Mitteltal gehen auf dem Geh- und Radweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann ab und gehen zur Schule.

5. Kinder aus dem Sommerberg gehen an dieser Straße entlang bis zur Schule.

6. Kinder aus dem Maierhofweg gehen auf dem Gehweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann rechts ab und gehen zur Schule.

7. Kinder aus Hintereschbach gehen auf dem Gehweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann rechts ab und gehen zur Schule.

8. Kinder aus dem Obertal und Scherlenzendobel gehen auf dem Gehweg der L127 entlang bis zur Straße „Am Sommerberg“, biegen dann rechts ab und gehen zur Schule.

Für den Heimweg werden dieselben Strecken vorgeschlagen.


Fahrradbenutzung zur Schule:

Da für die Schüler die Jugendverkehrsschule erst in der 4. Klasse stattfindet, wird empfohlen die Kinder bis zur Teilnahme an dieser Veranstaltung noch zu Fuß zur Schule zu schicken.
Achten Sie bitte auch später darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes stets verkehrssicher ist, dass die Beleuchtungsanlage funktioniert und dass Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt.

Wichtig ist auch, dass Radfahrer an den Fußgängerüberwegen kein Vorrecht haben und Autofahrer hierbei nicht anhalten müssen.

Überprüfen Sie später, ob Ihr Kind den Schulweg einhält und die empfohlenen Überwege auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg benutzt.

Bleiben Sie Ihrem Kind stets ein Vorbild, indem Sie selbst die Straßen auf gesicherten Überwegen überschreiten. Erläutern Sie außerdem das falsche Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, z.B. wenn diese die Straßen außerhalb des Fußgängerüberweges überqueren oder wenn sie zwischen parkenden Autos hervortreten. Weisen Sie auf die besonderen Gefahren dieses Verhaltens hin.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Abs. 5 heißt es: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendenden zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.“